Als Unternehmer können Sie für Ihre Mitarbeiter pro Jahr bis zu 300,00 Euro steuerfrei in eine Lebens-, Unfall- oder Krankenversicherung investieren. Im Gegensatz zu einer Gehaltserhöhung fallen auch keine Sozialabgaben an.
Alternativ gibt es für Ihre Mitarbeiter die Möglichkeit, durch Verwendung bestehender Bezugsbestandteile bis zu 300,00 Euro pro Jahr steuerfrei vorzusorgen. Diese Möglichkeit wird Bezugsverwendung oder Bezugsumwandlung genannt. Dadurch entstehen Ihnen keine Mehrkosten.
- Lohnsteuerfreier Bezug bis zu 300,00 Euro pro Jahr und Arbeitnehmer
- Höhere Erträge durch Steuerersparnisse und Gruppenkonditionen
- Die Versicherung gehört dem Mitarbeiter, man spricht hier auch von der „Sofortigen Unverfallbarkeit“
- Optimale Form der Pensionsvorsorge durch den Steuervorteil und die Gruppenkonditionen
- Steuerfreie Auszahlung des angesparten Pensionskapitals
In dem Beispiel sehen Sie eine Gegenüberstelltung der einzelnen Möglichkeiten (Gehaltserhöhung - Arbeitgeberbeitrag - Bezugsverwendung) :
- Ein Mitarbeiter ist 30 Jahre alt.
- Die Versicherung läuft 35 Jahre lang, bis zum Pensionsalter von 65 Jahren.
- Die Lohnnebenkosten beinhalten folgende Beiträge: Sozialversicherung, Familienlastenausgleichsfond (DB, DZ), Kommunalsteuer und Abfertigung NEU.
- In dieser Modellberechnung wurde ein Lohnsteuersatz von 42 % angenommen.
Gehaltserhöhung | Arbeitgeberbeitrag | Bezugsverwendung | |
---|---|---|---|
Arbeitgeberaufwand | 388,14 Euro | 300,00 Euro | 364,44 Euro |
Lohnnebenkosten Arbeitgeber | 88,14 Euro | 0,00 Euro | 64,44 Euro |
Bruttobezug | 300,00 Euro | 300,00 Euro | 300,00 Euro |
Sozialversicherung | 54,36 Euro | 0,00 Euro | 54,63*Euro |
Lohnsteuer (42%) | 103,17 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
Nettobezug p.a. für Vorsorge | 142,47 Euro | 300,00 Euro | 300,00 Euro |
Garantiertes Kapitel |
6.933,88 Euro | 14.600,72 Euro | 14.600,72 Euro |
*) Der Sozialversicherungsbeitrag ist für den Teil des Bruttobezugs vom Mitarbeiter zu entrichten, jedoch wird der gesamte Teil des Bruttobezugs in die Zukunftssicherung veranlagt.
**) Da die in den künftigen Jahren erzielbaren Überschüsse nicht vorausgesehen werden können, beruhen Zahlenangaben über die zu erwarten Gewinnbeteiligungen auf Schätzungen, denen die gegenwärtigen Verhältnisse zugrunde gelegt sind. Solche Angaben sind daher unverbindlich. Die tatsächlich zur Auszahlung gelangenden Gewinnbeteiligung hängt allein von den während der Laufzeit des Vertrages erzielten Überschüsse ab.
Je nach Steuerstufe wir ein Nettoafuwand eingezahlt, in der Versicherung werden jedoch monatlich 25,00 Euro angespart:
Steuerstufe: | Nettoaufwand: |
---|---|
25 % | 18,75 Euro |
35 % | 16,25 Euro |
42 % | 14,50 Euro |
48 % | 13,00 Euro |
50 % | 12,50 Euro |