Vielfältige Regeln zur Korruptionsprävention
Basierend auf den gesetzlichen Bestimmungen, dem Corporate Governance Kodex, dem Code of Conduct und der Compliance Charta der BKS Bank haben wir bereits 2012 ein eigenes Handbuch zur Korruptionsbekämpfung geschaffen. Unsere Tochtergesellschaften und Niederlassungen im Ausland haben, eigene Regelungen erlassen, die sich an der jeweiligen vor Ort herrschenden Rechtslage orientieren und die zumindest den Standards des österreichischen Handbuches entsprechen müssen.
Wir setzen konzernweit umfassende Maßnahmen zur Vermeidung von Korruption. Allen Mitarbeitenden werden die gültigen Antikorruptionsrichtlinien, wie beispielsweise das Handbuch Antikorruption oder Richtlinien zur Annahme oder Überreichung von Geschenken, über das Mitarbeiterportal zur Kenntnis gebracht. Außerdem sind von den Mitarbeitenden in regelmäßigen Abständen verpflichtende Schulungen zu absolvieren.
Die Regeln und Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung erstrecken sich jedoch nicht nur auf den Mitarbeiterkreis, sondern auch auf die Zusammenarbeit mit externen Partnern, wie Beratern, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten, Agenturen, Lieferanten und Vermittlern. Unsere Beschaffungsrichtlinie gibt genaue Vorgehensweisen vor, wie Beauftragungen zu erfolgen haben, auch unser Code of Conduct für Geschäftspartner:innen und Lieferant:innen gibt diesbezügliche Regelungen vor.