Überall wo Menschen in Unternehmen tätig sind, kann es zu Fehlern kommen, egal wie genau Ihre Vorkehrungen und Abläufe sind. Dies kann Personen-, Sach- und auch Vermögensschäden verursachen.
Schützen Sie sich vor Schadenersatzforderungen von Geschädigten.
Der Eingangsbereich eines Geschäftes ist gerade frisch gewischt worden. Bevor ein Mitarbeiter den Bereich kennzeichnen kann, rutscht ein Kunde aus. Der Kunde erleidet einen Oberschenkelhalsbruch und muss operiert werden. Da er als Inhaber eines kleinen Handwerksbetriebes ausfällt, kommen neben den Reha-Kosten zusätzlich der Gewinnausfall und die Kosten für eine Ersatzkraft dazu.
Ersetzt werden unter anderem Behandlungskosten, Schmerzensgeld und Gewinnentgang. Gesamtschaden rund 35.000,00 Euro.