Damit Sie die Förderung nutzen können, sprechen Sie bitte vor Umsetzung Ihres Projektes mit Ihrem Kundenbetreuer. Denn wenn Sie Bestellungen oder Investitionen vor Antragseinreichung tätigen, werden diese von der Förderstelle nicht anerkannt.
Folgende Förderarten stehen zur Auswahl:
Die Festlegung der Förderinstrumente erfolgt normalerweise gemeinsam mit dem Investor, den Förderstellen und uns.
- Unternehmen in Vorgründung oder Gründung
Gründung und Errichtung von Tochtergesellschaften
Gründung/Übernahme eines Betriebes in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
- Bestehendes Unternehmen im Wachstum
Übernahme/Nachfolge
Aufrechterhaltung der Wettbewerbsfähigkeit
Innovative Investitionen
- High-Tech Unternehmen
Übernahme und Ausbau
Erstellung von Prototypen
- Betriebliche Umweltmaßnahmen
Energieversorgung
Energiesparen
Abfallwirtschaft
Luftreinhaltung
Lärmvermeidung
Verkehr & E-Mobilität
- Wir analysieren für Sie Ihre Finanzierungsstruktur (Eigenmittel, Kredit-/Leasingfinanzierung).
- Wir ermitteln aus der Fülle von Bundes- und Landesförderungen die für Sie optimalen Fördermöglichkeiten (Zuschüsse, Haftungen, zinsgünstige Kredite).
- Gemeinsam mit Ihnen erstellen wir die Förderanträge.
- Wir präsentieren Ihr Vorhaben bei den zuständigen Förderstellen.
- Wir erledigen sämtliche Korrespondenzen mit den Förderstellen.
- Wir begleiten Sie vom Projektstart bis zum Projektende.
- Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der Projektabrechnung für die Förderstellen.
- Bilanzen samt Gewinn- und Verlustrechnung der letzten drei Jahre
(Zur Beurteilung der Entwicklung Ihres Unternehmens) - Detaillierte Projektkostenaufstellung samt Unternehmens- und Projektbeschreibung (Business-Plan)
(Zur Beurteilung der Förderwürdigkeit Ihres Projektes sowie die Auswirkung auf den Markt) - Mehrjährige Planrechnung
(Zur Beurteilung der Auswirkung Ihrer geplanten Maßnahmen auf das Unternehmen)
Garantieübernahmen von Bund und Ländern
Als Ersatz, wenn bankmäßige Sicherheiten nicht ausreichend vorhanden sind
Nutzen Sie die Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Förderprodukten
Garantiefähige Projekte und Kosten
Materielle und immaterielle Investitionen
Errichtung oder Erweiterung eines Betriebes in Österreich
Modernisierung von Produktionsanlagen
Unternehmensübernahmen und -nachfolgen
Betriebsmittelfinanzierungen im Zusammenhang mit Investitionen oder Unternehmenskäufen oder -nachfolgen
Weitere Informationen zu Garantien finden Sie auf der Webseite des Austria Wirtschaftsservice.
Art und Umfang der Garantie
Investitionskredite
Garantiequote bis zu 80 %
Laufzeit bis zu zehn Jahre
Betriebsmittelkredite
Garantiequote bis zu 80 %
Ab 2,5 Millionen Euro Garantiequote von 50 %
Laufzeit bis zu fünf Jahre
Antragsstellung
Die Einreichung des Förderantrages muss fristwahrend vor Durchführungsbeginn des Projektes erfolgen.
(vor Baubeginn, vor einer rechtsverbindlichen Bestellung, Datum der ersten Lieferung oder Leistung)