Sie möchten in ressourcenschonende oder energiesparende Anlagen investieren?
Sie denken an nachhaltige Mobilitätslösungen?
Sie planen den Bau eines Alters- oder Pflegeheimes oder einer Jugendwohlfahrtseinrichtung?
Der Green Deal der EU und der EU-Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums werden Auswirkungen auf viele Geschäftsmodelle haben. Ziel ist es, dass die Europäische Union bis 2050 klimaneutral wird. Ein wichtiger Beitrag dazu ist, dass Unternehmen ihre Produktionsmethoden und
Wertschöpfungsketten klimafreundlicher gestalten. Wenn Sie Neuinvestitionen planen – sei es in Anlagen, in den Fuhrpark oder in Betriebsgebäude –
unterstützen wir Sie gerne dabei, einen klimafreundlichen, zukunftsorientierten Weg zu gehen.
Beispielsweise finanzieren wir gerne
- Erneuerbare Energieträger wie Photovoltaik-, Solar- oder Wasserkraftanlagen
- Energiesparende Maßnahmen wie zum Beispiel die Umrüstung auf LED-Systeme im Innenbereich
- Thermische Gebäudesanierungen
Ebenso finanzieren wir gerne Projekte, die als sozial nachhaltig zu betrachten sind. Beispielsweise zählen dazu die Errichtung von Schulen, Kindergärten, Jugendwohlfahrtseinrichtungen, Alters- und Pflegeheimen, aber auch Investitionen in die Sicherheit ihrer Arbeitnehmer.
Warum sollten Sie sich an uns wenden? Die BKS Bank zählt zu den weltweit führenden Banken in Sachen Nachhaltigkeit. Entsprechend hoch ist auch unser Know-how zum Thema nachhaltig Finanzieren. Unsere Berater informieren Sie gerne über Finanzierungsmöglichkeiten und damit verbundene
Fördermöglichkeiten.
Sie planen klimafreundliche Investitionen wie zum Beispiel die Errichtung einer Photovoltaikanlage oder wollen auf nachhaltigere Mobilität setzen?
Auf dem Weg zu mehr Klimafreundlichkeit kann Leasing eine interessante Alternative zur Kreditfinanzierung sein. Wir bietet Ihnen Green Leasing-Möglichkeiten zum Beispiel für
- Photovoltaikanlagen
- E-Autos
- Hybridautos
Wir informieren Sie gerne auch über mögliche Förderungen. Vereinbaren Sie gleich jetzt einen Beratungstermin.
Es gibt auch 2023 verschiedene Förderungen beim Kauf oder Leasing eines E-Fahrzeuges.
Gefördert werden können E-Fahrzeuge und Ladeinfrastruktureinrichtungen. Der Antrag dafür wird nach Umsetzung der Maßnahme gestellt. Darüber hinaus können schwere E-Nutzfahrzeuge, leichte E-Nutzfahrzeuge, E-Kleinbusse, E-Sonderfahrzeuge, E-Leichtfahrzeuge, E-Zweiräder und Ladeinfrastruktur gefördert werden. Der Antrag dafür wird vor Umsetzung der Maßnahme gestellt.
Die Förderung von geleasten Fahrzeugen ist zulässig.
In diesen Fällen ist die Leistung einer Depotzahlung bzw. einer Vorauszahlung mindestens in Höhe der Förderung NETTO vor der Antragstellung erforderlich.
Alle Details finden Sie unter www.umweltfoerderung.at/betriebe
Unsere BKS-Leasingexperten beraten Sie gerne.