Energieausweis: Wichtiger Baustein für die Wohnbauförderung

Beim Bauen und Sanieren spielt der Energieausweis eine wichtige Rolle. Unser Experte Heinz Kandorfer erklärt, was aus dem Energieausweis ablesbar ist.

Was ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis ist ein Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Grundlage für die Berechnung sind die jeweiligen (vor allem landesrechtlichen) technischen Bauvorschriften und der Energiebedarf des Hauses. Im Energieausweis festgehalten werden auch eine Gesamtenergiekennzahl sowie Empfehlungen für die Optimierung der Energieeffizienz.

Wofür braucht man den Energieausweis?

Einen Energieausweis benötigt man u.a. bei der Einreichung einer Umbaubewilligung, bei der Antragstellung für die Wohnbauförderung, beim Verkauf eines Hauses zum Nachweis der Energieeffizienz und zum Vergleich der Energieeffizienz verschiedener Objekte beim Kauf. Auf lange Sicht sind nämlich nicht nur der Kaufpreis, sondern auch die Energiefolgekosten wichtig.

Welche Informationen liefert ein Energieausweis?

Ein Energieausweis besteht aus

  • den Stammdaten des Gebäudes:
    Gebäudetyp, Gebäudeart, Standort, Heizwärmebedarf, Daten des Energieausweiserstellers und Gültigkeit des Energieausweises (maximal 10 Jahre)
  • detaillierten Ergebnisdaten:
    Gebäudedaten, Klimadaten, berechneter Endenergiebedarf aufgeschlüsselt in
    Heizwärmebedarf, Kühlbedarf, Warmwasserwärmebedarf, Heiztechnikenergiebedarf, etc.

Welche Vorteile hat der Energieausweis für Sie?

  • Information über die Qualität eines Gebäudes
  • Abschätzung der Betriebs- und Folgekosten für die Immobilie
  • Beschreibung des gesamten Objektes
  • Einheitliche Datenbasis für das Einholen von Angeboten für Neubau oder Sanierung – somit ist Vergleichbarkeit gegeben
  • Transparenz für Käufer und Mieter
  • Aufzeigen von Einsparpotentialen

Wer darf einen Energieausweis ausstellen?

Gemäß Ziviltechnikergesetz

  • Architekten/innen, Zivilingenieure/innen und
  • Ingenieurkonsulenten für Bauingenieurwesen
  • ZT für Wirtschaftsingenieurwesen – Bauwesen
  • ZT für Technische Physik
  • ZT für Verfahrenstechnik
  • ZT für Gebäudetechnik

Gemäß Gewerbeordnung

  • Baumeister/innen
  • Elektrotechniker/innen
  • Gas- und Sanitärtechniker/innen
  • Heizungstechniker/innen
  • Kälte- und Klimatechniker/innen
  • Lüftungstechniker/innen
  • Zimmermeister/innen
  • Technische Büros, Ingenieurbüros
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