Häufigste Fragen rund ums KFZ-Leasing

Wie sich eine Änderung der Zinsen im jeweiligen konkreten Fall auswirkt, ist in den Leasingverträgen genau geregelt. Generell gilt: Wenn sich das Zinsniveau um einen bestimmten Prozentsatz ändert, wird auch die Leasingrate entsprechend angepasst.

Falls es wirklich zu einem Unfall kommen sollte, schreiben Sie einen Unfallbericht und übermitteln diesen im Zuge der Schadensmeldung möglichst schnell an Ihre Versicherung.

Mit einem geleasten Auto kann man grundsätzlich fahren, wohin man will. Der Leasingnehmer ist jedoch für die Einhaltung der jeweils geltenden Vorschriften verantwortlich.

Wem Sie Ihren geleasten Pkw überlassen, liegt voll und ganz in Ihrem Ermessen. Voraussetzung ist hier natürlich der Besitz eines Führerscheins und die Verkehrstauglichkeit.

Übliche Einbauten, wie z.B. eine Anhängerkupplung, dürfen jederzeit vorgenommen werden.

Bei den meisten Leasingverträgen ist neben der KFZ-Haftpflichtversicherung eine Vollkasko-Versicherung zwingend erforderlich. Beim Neuwagen macht eine Vollkasko-Versicherung ohnehin Sinn.

Manchmal ja, manchmal nein. Es lohnt sich auf alle Fälle, mehrere Vergleichsangebote einzuholen.

Der Restwert ist der voraussichtliche Wert des geleasten KFZ bei Vertragsende. Dieser hängt vom gewählten Automodell sowie von der vereinbarten Vertragsdauer und der jährlichen Kilometerleistung ab.

Durch eine Vorauszahlung oder durch eine Depotzahlung kann die Höhe der Leasingraten reduziert werden.

Ja, auch Gebrauchtwagen können unter besonderen Umständen geleast werden. Es handelt sich dabei meist um Jahres- oder Vorführwagen von Autohändlern sowie leasingfähige Gebrauchtwagen. Ein Gebrauchtwagen aus Privatbesitz kann nicht mehr geleast werden.

Mann und Frau lachen im Auto

Kfz-Leasing

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