Welche Kosten deckt eine Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung?
Die Versicherungsleistung wird bei Eintritt der Berufsunfähigkeit solange monatlich ausbezahlt, bis Sie entweder wieder Ihren vorherigen Beruf ausüben können oder bis zum Versicherungsende. Geleistet wird in Form einer monatlichen Rente mit der z.B. Fixkosten wie Miete, Kreditrate usw. weiterhin bedient werden können.
Ab wann kommt die Versicherung zum Tragen?
Eine Person gilt grundsätzlich als berufsunfähig, wenn der Beruf aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen für die Dauer von mindestens 6 Monaten nicht mehr, oder vorübergehend nicht mehr, ausgeübt werden kann. Ab diesem Zeitpunkt leistet die Versicherung.
Welche Arten der Auszahlung gibt es?
Ausgezahlt wird in monatlichen Raten. Die monatliche Höhe der Berufsunfähigkeitspension ist zwischen 300,00 Euro monatlich und maximal 75 % des Nettoeinkommens frei wählbar.
Gibt es einen Unterschied zwischen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit?
Den gibt es, ja. Bei einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung wird nur dann eine Leistung erbracht, wenn der Kunde aus medizinischer Sicht keiner, oder zumindest für 6 Monate keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen kann.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung leistet aber nicht nur dann, wenn die Kunden aus medizinischer Sicht keiner Erwerbstätigkeit (100%) mehr nachgehen können, sondern auch dann, wenn Sie ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu 100 % oder bis max. zu 50 % nicht mehr ausüben können. Wesentlich ist aber auch hier, dass das gesundheitliche Gebrechen für zumindest 6 Monate andauern muss.
Ab welcher monatlichen Summe und bis zu welchen Alter ist ein Abschluss möglich?
Ein Abschluss ist bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ab dem 15. Lebensjahr bis höchstens zum 50. Lebensjahr möglich. Die Laufzeit ist je nach Beruf, maximal bis zum gesetzlichen Pensionsantrittsalter möglich, welches derzeit bei 65 Jahren liegt.