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Rasche Abwicklung | Die Abwicklung erfolgt rasch und unkompliziert. Wir stehen für eine schnelle und unbürokratische Leasingentscheidung. |
Flexibilität in der Rückzahlung | Geringe monatliche Leasingraten – z.B. durch die richtige Wahl des Restwertes und der Anzahlung. |
Top-Beratung | Markenunabhängig und objektiv |
Liquiditätsschonung | 100 % Fremdfinanzierung möglich |
Finanzen sind eine persönliche Sache: Genau deshalb gehen wir damit sorgfältig um. Ihr Antrag wird in einem gesicherten Bereich gestartet, um Ihnen maximale Sicherheit zu gewährleisten.
Es gibt auch 2023 verschiedene Förderungen beim Kauf oder Leasing eines E-Fahrzeuges.
Gefördert werden können E-Fahrzeuge und Ladeinfrastruktureinrichtungen. Der Antrag dafür wird nach Umsetzung der Maßnahme gestellt. Darüber hinaus können schwere E-Nutzfahrzeuge, leichte E-Nutzfahrzeuge, E-Kleinbusse, E-Sonderfahrzeuge, E-Leichtfahrzeuge, E-Zweiräder und Ladeinfrastruktur gefördert werden. Der Antrag dafür wird vor Umsetzung der Maßnahme gestellt.
Die Förderung von geleasten Fahrzeugen ist zulässig.
In diesen Fällen ist die Leistung einer Depotzahlung bzw. einer Vorauszahlung mindestens in Höhe der Förderung NETTO vor der Antragstellung erforderlich.
Alle Details finden Sie unter www.umweltfoerderung.at/betriebe
Unsere BKS-Leasingexperten beraten Sie gerne.