Damit Sie die Förderung nutzen können, sprechen Sie bitte vor Umsetzung Ihres Projektes mit Ihrem Kundenbetreuer. Denn wenn Sie Bestellungen oder Investitionen vor Antragseinreichung tätigen, werden diese von der Förderstelle nicht anerkannt.
Folgende Förderarten stehen für Landwirte zur Auswahl:
- Verlorene Zuschüsse
Das sind Zuschüsse, welche nicht zurückgezahlt werden. Diese werden für innovative Nettoinvestitionen in das Anlagevermögen oder für umweltrelevante Maßnahmen gewährt. - Zinsgünstige Kredite
Speziell für Landwirte wird diese Finanzierungsform mit dem Agrarinvestitionskredite (AIK) angeboten.
Welche Förderung für Sie in Frage kommt, ist abhängig von Ihrem jeweiligen Investitionsvorhaben: So ist es durchaus möglich, dass beide Förderungen genützt werden können. Die Festlegung der jeweiligen Förderung erfolgt gemeinsam mit Ihnen, der Förderstellen und uns.
- Bestehendes Unternehmen im Wachstum
Übernahme/Nachfolge
Aufrechterhaltung der Wettbewerbsfähigkeit
Innovative Investitionen
- High-Tech Unternehmen
Übernahme und Ausbau
- Betriebliche Umweltmaßnahmen
Energieversorgung
Energiesparen
Abfallwirtschaft
Luftreinhaltung
Lärmvermeidung
Verkehr & E-Mobilität
- Wir analysieren für Sie Ihre Finanzierungsstruktur (Eigenmittel, Kredit-/Leasingfinanzierung).
- Wir ermitteln aus der Fülle von Bundes- und Landesförderungen die für Sie optimalen Fördermöglichkeiten (Zuschüsse, zinsgünstige Kredite).
- Gemeinsam mit Ihnen erstellen wir die Förderanträge.
- Wir präsentieren Ihr Vorhaben bei den zuständigen Förderstellen.
- Wir erledigen sämtliche Korrespondenzen mit den Förderstellen.
- Wir begleiten Sie vom Projektstart bis zum Projektende.
- Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der Projektabrechnung für die Förderstellen.
Um Ihren Förderungswunsch mit der Landwirtschaftskammer und dem jeweiligen Regionalbüro abwickeln zu können, brauchen wir zumindest eine Investitionskostenaufstellung. Ein Betriebskonzept wird im Zuge der Förderbearbeitung mit dem Regionalbüro erstellt.