Kfz-Haftpflicht: Die Pflichtversicherung deckt von Ihnen verursachte Unfallschäden und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Die Kfz-Haftpflicht übernimmt Sach-, Personen- und Vermögensschäden. Jeder Autobesitzer ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Kasko: Ersetzt Schäden am eigenen Fahrzeug. Ob ein Sprung in der Windschutzscheibe oder der selbst verschuldete Unfall u.v.m., den genauen Deckungsumfang entnehmen Sie bitte Ihrer Polizze.
Diese Versicherung bietet finanziellen Schutz für Ihr privat genutztes Eigenheim und bündelt Einzelrisiken in einer Polizze:
- Feuer
- Sturm
- Leitungswasser
- Einbruchdiebstahl
- Glasbruch
- Haftpflicht für Haus- und Grundbesitz
Zusätzlich zu den Einzelrisiken können viele andere Gefahren auch noch abgesichert werden, den genauen Deckungsumfang entnehmen Sie bitte Ihrer Polizze.
Die Haushaltsversicherung ist wie die Eigenheimversicherung eine Bündelversicherung und deckt Schäden an allen beweglichen Gegenständen in den eigenen vier Wänden ab. Sie umfasst eine Feuer-, Sturm-, Leitungswasser-, Einbruchdiebstahl- und Glasbruchversicherung. Fast immer ist mit der Haushalts- auch eine Privat-Haftpflichtversicherung kombiniert
Für Unternehmer ist es wichtig, auch im Fall eine Betriebsunterbrechung (z.B. großer Sachschaden nach Brand, Unwetter oder Krankheit etc.) abgesichert zu sein. Dies kann mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung erfolgen.
Jenen Betrag, den man der Versicherung für ihre Leistung bezahlt, nennt man Prämie. Schließt man einen neuen Versicherungsvertrag ab oder ändert man einen bestehenden Vertrag, ist die erste Vorschreibung mit der neuen bzw. geänderten Polizze eine Erstprämie.
Eine bezugsberechtigte Person wird in der privaten Renten-, Lebens- und Unfallversicherung angegeben. Die bezugsberechtigte Person wird ausschließlich vom Versicherungsnehmer bestimmt und erhält die vereinbarten Leistungen im Versicherungsfall oder bei regulärem Ablauf der Versicherung.
Hier kann man keine allgemein gültige Aussage treffen, da unterschiedliche Versicherungen unterschiedliche Kündigungsbedingungen haben. Generell sollten Kündigungen aber schriftlich erfolgen.
Viele Versicherungen schließen mit ihren Kunden lang andauernde Verträge ab – etwa Zehnjahresverträge. Für die lange Bindung wird ein Rabatt gewährt, der sogenannte Dauerrabatt oder Treuebonus. Betroffen sind vor allem die Sparten Eigenheim, Haushalt, Haftpflicht, Rechtsschutz und Unfall. Bei vorzeitiger Vertragskündigung kann die Versicherung zumindest Teile des Rabatts rückfordern.
Die Hauptfälligkeit eines Vertrages ist der jährlich wiederkehrende Termin, zu dem das Versicherungsjahr abläuft. So kann z.B. ein Vertrag mitten im Jahr beginnen und erst nur bis zum 31. 12. des Kalenderjahres laufen, um ab dann immer vom 1. Januar bis zum 1. Januar des Folgejahres zu gelten.
Obliegenheiten sind Pflichten der Vertragspartner, die bei Verletzung zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen können. Beispielsweise könnte dies eine falsche Beantwortung eventueller Gesundheitsfragen sein.
Bei einer Prämienfreistellung bleibt der Versicherungsvertrag zwar bestehen, man leistet aber keine Zahlungen mehr. Dies muss mit der Versicherung vereinbart werden. Bitte keinesfalls einfach die Prämie nicht mehr einzahlen!
Regress bezeichnet im Zivilrecht den Rückgriff eines Schadensersatzpflichtigen auf einen Dritten, der diesem gegenüber haftet. Eine Haftpflichtversicherung hat aufgrund einer vorliegenden Gefährdungshaftung Schadenersatz zu leisten und fordert vom schuldtragenden Verursacher des Schadens die erbrachte Leistung zurück.
Als Selbstbehalt bezeichnet man im Zusammenhang mit Versicherungen jene Summe, die ein Versicherter bei Eintreten eines bestimmten Schadenfalles selbst aufbringen muss. Das hat den Sinn, dass nicht jede Bagatelle der Versicherung gemeldet wird und diese für geringe Summen einen hohen Amtsaufwand betreiben muss. Auch stellen Selbstbehalte einen gewissen Schutz vor Versicherungsbetrug dar. In jedem Fall ist der Punkt Selbstbehalt in einem Versicherungsvertrag durchaus von Bedeutung und sollte vor jedem Vertragsabschluss vom Versicherungsnehmer geprüft werden, damit es nicht später, wenn ein Schaden auftritt, zu unliebsamen Überraschungen kommt.
Gewinnbeteiligung sind Ihrem Vertrag zugewiesene Überschüsse, die die garantierten Versicherungsleistungen erhöhen.
Bei Abschluss einer neuen Versicherung erhält man meist zeitgleich mit der Polizze die Aufforderung zur Prämienzahlung. Die Prämie muss dann innerhalb von 14 Tagen bezahlt werden. Wenn nichts anderes vereinbart ist, beginnt der Versicherungsschutz mit dem Einlangen der Prämie beim Versicherer. Der Versicherungsschutz kann auch nach einem in der Polizze angeführtem Beginndatum und nach Ablauf eventuell vereinbarter Wartezeiten beginnen.
Versicherungsmakler vereinbaren normalerweise immer eine „vorläufige Deckung“. Man ist damit bis zum Einzahlen der ersten Prämie geschützt.
Wichtig für den Versicherungsschutz ist das pünktliche und regelmäßige Zahlen der Prämie. Man unterscheidet hier zwischen Erst- oder Folgeprämie. Ist man mit mehr als 14 Tagen verschuldet im Prämienverzug, kann es den Verlust des Versicherungsschutzes zur Folge haben.
Einzig im Bereich der Lebensversicherung gilt eine Versicherungspolizze als Inhaberpapier. Bei einem Verlust muss die Polizze für ungültig erklärt werden, dann kann eine Ersatzpolizze ausgestellt werden.
Hier kann man keine allgemein gültige Aussage treffen, da unterschiedliche Versicherungen unterschiedliche Kündigungsbedingungen haben. Generell sollten Kündigungen aber schriftlich erfolgen.
Pensionsversicherungen sind Lebensversicherungen, zu denen für einen bestimmten Termin (im Regelfall der Pensionsantritt) die Zahlung einer Rente vereinbart wird. Ein wichtiges Kriterium sollte sein, dass die Zahlung der Rente lebenslang erfolgen soll und die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Sterbe- oder Rententafel für die Rentenleistung garantiert wird. Im Falle des Ablebens während der Ansparphase besteht die Leistung in Höhe der eingezahlten Prämien, inklusive zugeteilter Gewinne, exklusive Versicherungssteuer und Zuschläge für unterjährige Prämienzahlung, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Auch für den Ablebensfall in der Rentenphase können bestimmte Vereinbarungen getroffen werden. Die für Ihren Vertrag geltenden garantierten Leistungen entnehmen Sie bitte der Polizze.
Er- und Ablebensversicherungen sind Lebensversicherungen, zu denen für einen bestimmten Termin (Erlebensfall) die Zahlung einer garantierten Kapitalleistung (Versicherungssumme) vereinbart wird. Zusätzlich zur garantierten Erlebensleistung werden auch erworbene Gewinne ausbezahlt. Im Falle des Ablebens während der Vertragsdauer wird ebenfalls eine vereinbarte garantierte Versicherungssumme fällig. Die für Ihren Vertrag geltenden garantierten Leistungen entnehmen Sie bitte der Polizze.
Erlebensversicherungen sind Lebensversicherungen, zu denen für einen bestimmten Termin (Erlebensfall) die Zahlung einer garantierten Kapitalleistung (Versicherungssumme) vereinbart wird. Zusätzlich zur garantierten Erlebensleistung werden auch erworbene Gewinne ausbezahlt. Im Falle des Ablebens während der Ansparphase besteht die Leistung in Höhe der eingezahlten Prämien, inklusive zugeteilter Gewinne, exklusive Versicherungssteuer und Zuschläge für unterjährige Prämienzahlung, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die für Ihren Vertrag geltenden garantierten Leistungen entnehmen Sie bitte der Polizze.
Er- und Ablebensversicherungen sind Lebensversicherungen, die während der vereinbarten Vertragsdauer bei Ableben der versicherten Person die vereinbarte Versicherungssumme leisten. Diese Versicherung eignet sich besonders gut dazu, Kredite abzusichern, aber auch als Vorsorge für die Familie.
Berufsunfähigkeitsversicherungen sind Lebensversicherungen, die garantierte monatliche Rentenzahlungen leisten, sobald Sie aufgrund einer Erkrankung, eines Unfalles, eines psychischen Problems oder eines mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls nicht mehr in der Lage sind, Ihren Beruf auszuüben. Sie dienen dazu, nach Eintritt einer Berufsunfähigkeit den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Die genauen Bedingungen entnehmen Sie bitte Ihrer Polizze.
Erwerbsunfähigkeitsversicherungen sind Lebensversicherungen, die garantierte monatliche Rentenzahlungen leisten, sobald Sie aufgrund einer Erkrankung, eines Unfalles, eines psychischen Problems oder eines mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls nicht mehr in der Lage sind, irgendeiner Erwerbstätigkeit nachzugehen. Sie dienen dazu, nach Eintritt einer Erwerbsunfähigkeit den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Die genauen Bedingungen entnehmen Sie bitte Ihrer Polizze.
Krankenversicherungen bieten eine Vielzahl unterschiedlicher Möglichkeiten. Sie kommen für Zusatzleistungen auf, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht getragen werden. Einbett- oder Zweibettzimmerbelegung, alternative Behandlungsmethoden, freie Arzt- und Spitalauswahl, Sanatoriumsdeckungen, Abgeltung des Verpflegskostenbeitrages, Begleitkosten für Kinder, ambulante Behandlungen bei Privatärzten, Psychotherapiekosten, Erstattung von Impfkosten, Medikamenten, Heilbehelfen, Rezeptgebühren und vieles mehr stehen dabei zur Auswahl.
Unfallversicherungen dienen zur Versicherung gegen die Folgen eines Unfalls. Wichtigster Bestandteil einer Unfallversicherung ist eine Kapitalleistung bei dauernder Invalidität und die Zahlung einer lebenslangen Rente. Weitere Bestandteile einer Unfallversicherung sind z.B. Unfallkosten, Unfalltod, Tagesgeld, Spitalsgeld, einmalige Geldleistung bei längerem Spitalsaufenthalt, Hubschraubertransport usw.
Die Unfallversicherung deckt nur eigene Schäden – oder die der Mitversicherten – ungeachtet einer Schuldfrage ab. Die Versicherung, die den Verursacher gegen Folgen eines Unfalls für andere versichert, nennt man Haftpflichtversicherung.
Pflegeversicherungen sichern das Risiko einer Pflegebedürftigkeit ab. Tritt der Versicherungsfall ein, erbringt die Versicherung Geld- oder Sachleistungen, um die erforderliche Pflege ganz oder teilweise zu gewährleisten. Die Leistungen umfassen im Allgemeinen sowohl die stationäre als auch die häusliche Pflege.