Ein Investitionskredit ist dann erforderlich, wenn eine Erweiterung des landwirtschaftlichen Betriebes nicht zur Gänze aus Eigenmitteln finanziert werden kann, oder Gebäude und Maschinen erneuert werden müssen. Während also mit einem Betriebsmittelkredit Waren, Hilfs- und Rohstoffe wie Futtermittel oder auch Saatgut finanziert werden, können Sie mit einem Investitionskredit Anschaffungen des Anlagevermögens finanzieren.
Der Investitionskredit ist ein einmalig ausnutzbarer Kredit, dessen Laufzeit der Nutzungsdauer des zu finanzierenden Objekts entsprechen soll. Die Rückführung des Kredites erfolgt grundsätzlich in monatlichen Pauschalraten. Nach individueller Vereinbarung ist auch eine Rückführung in quartalsweisen, halbjährlichen oder jährlichen Pauschalraten (Rückzahlung und Zinszahlung in Einem) oder Kapitalraten (Rückzahlung und Zinszahlung erfolgen getrennt) möglich.
Mit uns haben Sie einen zuverlässigen Partner an ihrer Seite, der mit Ihnen gemeinsam die ideale Finanzierungsstruktur für Ihren Betrieb findet. Darüber hinaus informieren wir Sie gerne über die umfangreichen Fördermöglichkeiten.
Sie wissen nicht, welche Förderung Sie in Anspruch nehmen können? Unsere Förderexperten beraten Sie gerne und führen Sie durch den Förderlandschaft.
Mögliche Förderungen für Investitionen sind:
- Zinsgünstige Kredite, wie zum Beispiel der AIK (Agrarinvestitionskredit)
- Verlorene Zuschüsse
(Nicht rückzahlbare Zuschüsse für innovative Nettoinvestitionen in das Anlagevermögen oder für umweltrelevante Maßnahmen) - Zinsenzuschüsseausfallshaftungen/Garantien seitens des Bundes oder der Länder
Diese Förderungen beeinflussen den Projekterfolg ebenso wie die individuellen Modalitäten der nicht geförderten Fremdfinanzierung (Laufzeit, Tilgung, Währung, Kondition, Sicherheiten).
Nutzen Sie unser Know-how und unsere Kontakte mit den Förderstellen.